Laut eines Artikels der Telecom Handel vom 1. Dezember 2008 fordert die Telekom ihre Handelspartner auf, alle Kundendaten unwiderruflich zu löschen – Frist bis zum 19. Dezember.
Stellvertretend für viele Unternehmen disuktiert die Telekom so öffentlich die heikle Frage: Wie sollten Kundendaten im Vetriebsnetz gehandhabt werden?
Unter der Betreffzeile „Aktualisierung unserer Sicherheitsanforderungen“ hatte der Bonner Netzbetreiber per Postanschreiben seine Handelspartner dazu aufgefordert, sämtliche „auf lokalen Datenträgern gespeicherten personenbezogenen Daten unserer Kunden unverzüglich zu vernichten bzw. datenschutzrechtlich zu löschen“.
Begründet wird die Maßnahme mit dem Weisungsrecht der Telekom in Bezug auf die Kundendaten, das sich aus der „Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (ADV)“ ergibt. Sascha Hancke, Leiter Vertrieb Privatkunden und Mitunterzeichner des Briefes, zitiert die Telecom Handel mit den Worten:„Wir sind vom Gesetz zum Schutz unserer Kundendaten verpflichtet und können auf die Einhaltung unserer Datenschutzmaßnahmen nicht verzichten.“
Die aktuelle Leitlinie des Konzerns stößt bei vielen Handelspartnern auf Widerspruch. Gerade für das Bestandskunden-Management war es bislang für Filialhändler üblich, bereits bestehende Kunden etwa direkt auf die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung hinzuweisen – in Zukunft wird die direkte Kontaktaufnahme zum Kunden so nicht mehr möglich sein.
Gelöst oder zumindest entspannt werden könnte diese Situation über eine vom Netzbetreiber zentral zur Verfügung gestellte technische Lösung zur Kundendaten-Verwaltung mit unterschiedlichen Zugriffsrechten für die Partner vor Ort. Ein Exklusivpartner befindet per Leserbrief: „Meiner Meinung nach muss hier von Seiten des Netzbetreibers eine Möglichkeit geschaffen werden, mit der Kundendaten, die man für das Tagesgeschäft benötigt, von diesen bereitgestellt werden um nicht selbst eigens erstellte Datenbänke zu unterhalten. Die Datensicherheit wäre dann in der Verantwortung der Anbieter und nicht beim Händler.“
Umgang mit vertraulichen Kunden-Datensätzen: wieviel Freiheit braucht der Vertrieb? Welche Lösung haben Sie zum Umgang mit sensiblen Daten gefunden? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare.
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